14-01-2022, 19:01
Antje,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=192710#post192710 schrieb:Die ausländischen Aussteller der CACIB-Ausstellung in 2019 in Graz haben heute ihre Bußgeldbescheide erhalten. 440 Euro für jeden der dort einen Hund dabei hatte dem die Vibrissen geschnitten worden waren. Was z.B. beim Pudel zur standartmäßigen Schur gehört...Wenn wir den Faden mal weiter spinnen.....In einem Land wo es einige Menschen gibt, die auf unsere Demokratie und unsere Rechtsordnung sch....da machen wir redlichen Bürger uns Gedanken, was alles passieren könnte, wenn man mal gegen das Gesetz verstösst.
Verstoss gegen das Tierschutzgesetz wird meistens mit Geldbußen geahndet. Und das nur in nachweisbaren Fällen.
Wir denken schon sehr weit voraus und befürchten schon einen Verstoss wenn wir dem Hund mal die Ohren lang ziehen. Gibt das Gesetz bzw. Beschluss zwar her, aber wird es soweit kommen? Und wenn ja...da steht Aussage gegen Aussage und die Gerichte müssen sich damit beschäftigen was geeignete Mittel sind um dem Hund Schmerzen zuzufügen. Und wenn nicht klar definiert ist, was dem Hund Schmerzen zufügen kann, kann man mir auch nicht vorwerfen ich hätte vorsätzlich gehandelt, sondern höchstens aus Unwissen heraus.
Soo....und wer hat eine Interesse an Denunzierungen?
- die Tierschutzverbände , weil es einfach ihr Lebensziel ist.
- evt. Neider
- böse Nachbarn
und
wer ist besonders gefährdet?
- klar DHF haben aufgrund ihrer Position die A...karte. Aber da wird ja gerade noch verhandelt..oder ?
- richtige Größen im Sport, wenn man dort etwas aufdeckt kann man sich selber profilieren, bzw. Gewinn draus schlagen.
- der kleine Mann wahrscheinlich eher weniger.
Und wie soll es gehen?
Filme sind aussagekräftig, dazu muss man aber einen Plan haben und die örtlichen Möglichkeiten müssen es hergeben. Ein Hund ist kein Pferd und ein Stachel kann unter einem Halsband verborgen sitzen. Wie soll es gehen? Das ein Fremder den Hund anpackt...nienich....soweit kommt doch kaum einer.
Lt. Zeugenaussagen? Geschickter Anwalt kippt die vor Gericht.
Noch komplizierter wird es bei den undefinierten Mitteln.
In unserer Rechtssprechung gilt immer noch die Unschuldsvermutung, d.h. Gesetzesbrüche werden kaum geahndet, wenn keine Beweismittel vorhanden sind. Diese zu besorgen...s.o.
Und was ist mit den wirklichen Tierschutzverstössen......Tönnies verstößt sogar gegen Menschenrechte und keiner kommt gegen an.
Die polnische Olga fährt mit ihren Qualzuchtwelpen über die Grenze und versucht sie auf Parkplätzen zu verscherbeln, wird erwischt, die todkranken Welpen beschlagnahmt, mit Tierschutzgeldern hochgepäppelt und müssen dank pfiffiger Anwälte dann wieder heraus gegeben werden.
Und wir kacken uns in die Hose, weil es möglicherweise Konsequenzen haben könnte, wenn wir einem Hund mal einen Leinenruck verpassen?
Ich glaube ich schliesse erst mal eine gute Rechschutzversicherung ab (für die piffigen Anwälte), lasse mir ein dickes Fell wachsen (gegen das Gekreische der Tierschutzuschis) und modifiziere meine Wertvorstellungen ( legal, illegal, scheissegal).
Für jemanden der Zeit seines Lebens extrem gesetzeskonform gelebt hat ( noch nicht einmal Punkte in Flensburg) ist das zwar eine grosse Aufgabe, aber wahrscheinlich lebt man ruhiger.