05-01-2022, 16:01
HIla1610,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=192571#post192571 schrieb:ls Endverbraucher der Serviceleistung Spezialhund wäre es mir auf jeden Fall sehr recht, wenn Betroffene von Durchsuchungsmaßnahmen ihr Recht auf Beiwohnen und die Anwesenheit von unabhängigen Zeugen uneingeschränkt wahrnehmen können und dabei das Einsatzmittel nicht eingeschränkt wird.Ich hau mich weg !
Die Argumentation kommt zwar in einem bestimmten geistigen/politischen Umfeld vor, hat aber mit " Erfahrung " und " uneingeschränkter " Rechtewahrnehmung recht wenig zu tun.
Und Rechtewahrnehmung endet grundsätzlich da, wo gesetzliche Regelungen/ Vorschriften etwas anderes regeln
Merke: sachkundig und fachlich sorgfältig ausgebildete Hunde kennen durchaus den Unterschied: vor dem HF/hinter dem HF.
Bedeutet ganz einfach: bei Durchsuchungen - egal auf was - ist der Bereich v o r dem HF durchaus ( nach Androhung ) von unerfreulichen Begegnungen betroffen.
Der Bereich h i n t e r dem HF ist in der Regel tabu ( es kann seltene , einsatztaktische , Gegebenheiten geben ).
Es bedeutet n i c h t, dass jeder Hanswurst in seiner Funktion als Betroffener/Beschuldigter oder unabhängiger Zeuge seinen Rüssel neben dem meines arbeitenden Hundes haben darf. So einfach ist das !
Und diese Handhabung dient nicht ausschließlich dem um seine Freiheitsrechte besorgten mündigen Staatsbürger, ne - es dient auch dem gesundheitlichen Wohlergehen der mit eingesetzten 2 - beinigen Kollegen.

