15-12-2021, 17:12
Colonia,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=192394#post192394 schrieb:Sören nix für ungut, aber die Nummer beim TA: " Herr Doktor, der Hund hat mich gebissen " läuft immer noch. Menschl. Unversehrtheit steht immer vor Tierleben, wenn der Hund mal so richtig aus dem Ruder gelaufen ist. Da brauchst Du keine Gerichtsurteile, ist nur Begründungssache.Hallo Burkhard,
das ist mir schon klar und das ist leider so. Wenn der Besitzer seinen Hund einschläfern lassen will, dann schafft er das leider meistens auch. Wenn ein Tierarzt dazu nicht bereit ist, wird es sicherlich einen anderen geben....
Ich rede aber von dem Fall eines Diensthundes. Nehmen wir an: Hund wird angekauft, ist ungeregelt. Ausbilder in der Diensthundestaffel sagt: Bekommen wir korrigiert, erfordert aber Zwangsmaßnahmen mit Hilfsmitteln. Alternative ist einschläfern. Beides verstößt gegen das Tierschutzgesetz (zumindest ab 01.01.2022). Welcher Verstoß wiegt schwerer? Sowas würde ich mal zur letzten Instanz durchklagen... und wenn es dann schlaue Menschen gibt, die meinen, dass der Hund auch ohne solche Maßnahmen korrigiert werden kann (was ja immer wieder suggeriert wird), dann sollen die das beweisen. Dann sollen sie antreten und den Hund ohne Hilfsmittel so ausbilden, dass er die DHP besteht und zuverlässiger Diensthund wird.
Aber wahrscheinlich wird sich niemand so wirklich bei dieser Frage aus der Deckung wagen....
Viele Grüße
Sören