14-12-2021, 22:12
Uwe Junker,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=192388#post192388 schrieb:Blockaden werden doch meist nur in absoluten Notfällen angewandt. Nun führt dies zur Aussonderung und vermutlich zur Einschläferung des Hundes.Naja, und hier bin ich dann mal auf die Umsetzung gespannt.
Es ist genauso verboten einen Hund einzuschläfern, wenn sich das Töten des Tieres verhindern lässt.
Hier bin ich mal auf entsprechende Urteile gespannt, wenn es darauf hinausläuft, dass es um die Fragestellung "Schmerzen zufügen" oder "einschläfern" geht. Welches Verbot wiegt schwerer bzw. heiligt dann am Ende der Zweck nicht auch irgendwie die Mittel?
Aber das ist wahrscheinlich auch nur theoretisch gedacht. Ich hoffe, dass es da Ausnahmen geben wird.
Da die Frage nach Österreich bzw. Schweiz kam: Laut Wikipedia dürfen Stachelhalsbänder in Österreich bei Diensthunden bzw. bei der Ausbildung von Hunden in staatlichen Stellen eingesetzt werden. Quelle hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Stachelhalsband
Vielleicht wird das ja als Vorbild genommen.
Viele Grüße
Sören