25-03-2007, 20:03
Du bist Dir schon darüber im Klaren, dass es ein höchstrichterliches Urteil gibt, dass die Verwendung von E-Geräten als Verstoß gegen das TschG feststellt.
Von daher wirst Du hier sicherlich keine Empfehlung eines Gerätes für die Anwendung erwarten dürfen.
Von daher wirst Du hier sicherlich keine Empfehlung eines Gerätes für die Anwendung erwarten dürfen.

