11-03-2019, 01:03
Bin gerade beim stöbern in der neuen PO auf folgendes gestoßen:
IFH-1: Zulassungsvoraussetzung: BH/VT => ist nachvollziehbar
IFH-2: Zulassungsvoraussetzung: IFH-1 => war zwar bisher anders, ist aber schlüssig und noch nachvollziehbar
IGP-FH: Zulassungsvoraussetzung: IFH-2 ODER BH/VT => das ist nun weder schlüssig noch nachvollziehbar, eher total bescheuert . . .
Is schon klar, kaum jemand (oder niemand) wird sich gleich zu Beginn sofort auf eine IGP-FH stürzen, aber wenn die Zulassungsvoraussetzung für diese Prüfung eine BH/VT ist, dann sollte es doch für eine IFH-2 ausreichend sein :S
Und ja, is schon klar, es is lediglich eine weitere Idiotie in der neuen PO, ändern kann man daran nix. Ich wollts einfach nur loswerden . . .
Gruß
Tobi
IFH-1: Zulassungsvoraussetzung: BH/VT => ist nachvollziehbar
IFH-2: Zulassungsvoraussetzung: IFH-1 => war zwar bisher anders, ist aber schlüssig und noch nachvollziehbar
IGP-FH: Zulassungsvoraussetzung: IFH-2 ODER BH/VT => das ist nun weder schlüssig noch nachvollziehbar, eher total bescheuert . . .
Is schon klar, kaum jemand (oder niemand) wird sich gleich zu Beginn sofort auf eine IGP-FH stürzen, aber wenn die Zulassungsvoraussetzung für diese Prüfung eine BH/VT ist, dann sollte es doch für eine IFH-2 ausreichend sein :S
Und ja, is schon klar, es is lediglich eine weitere Idiotie in der neuen PO, ändern kann man daran nix. Ich wollts einfach nur loswerden . . .
Gruß
Tobi
Regeln sind nun mal Regeln! Verbote sind Verbote!
IMMER - ÜBERALL - UNABDINGBAR - AUSNAHMSLOS
Außer beim Strom . . . <X
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