17-01-2019, 10:01
Hallo Beate.
So stehts in der PO.
Hörzeichen
Die Hörzeichen in der Prüfungsordnung gelten als Vorschlag. Hörzeichen sind normal gesprochene Worte und müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. Beim Abrufen kann anstelle des Hörzeichens für Herankommen auch der Name des Hundes verwendet werden. Beim Revieren kann zusätzlich zu dem Hörzeichen für Herankommen der Name des Hundes genannt werden. Ansonsten gilt der Name des Hundes in Verbindung mit jeglichen anderen Hörzeichen als Doppelhörzeichen.
mfG
Thomas Müller
So stehts in der PO.
Hörzeichen
Die Hörzeichen in der Prüfungsordnung gelten als Vorschlag. Hörzeichen sind normal gesprochene Worte und müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. Beim Abrufen kann anstelle des Hörzeichens für Herankommen auch der Name des Hundes verwendet werden. Beim Revieren kann zusätzlich zu dem Hörzeichen für Herankommen der Name des Hundes genannt werden. Ansonsten gilt der Name des Hundes in Verbindung mit jeglichen anderen Hörzeichen als Doppelhörzeichen.
mfG
Thomas Müller