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Mal eine Frage an die Leistungsrichter hier....
#2
Nö, habe das noch nicht gesehen.....

Wenn der Richter vorher die Unbefangenheit machen will, dann soll er das dem Hundeführer sagen und die Unbefangenheit durchführen. Einfach nix sagen und dann dem Hundeführer unterstellen, er hätte diese "verweigert" ist gewagt. Wenn er die wirklich verweigern würde, hätte er gar nicht starten dürfen bzw. gehört disqualifiziert.

Was der Hundeführer ansonsten vor der Meldung macht ist doch Banane. So lange es keine Zwangseinwirkungen gibt, ist das doch egal. Nach der Anmeldung geht das dann nicht mehr.

Es gibt Hundeführer, die lassen noch einen Gegenstand verweisen, füttern den Hund nochmal, machen diverse Sachen zum Einstellen.... so what... Die Prüfung beginnt mit Meldung und die Fährte beim Ansatz. Zwangsmaßnahmen und unerlaubte Hilfsmittel sind verboten, wenn beides nicht im Spiel war, dann ist das zwar kurios und etwas merkwürdig aber nicht verboten.

Viele Grüße

Sören
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[Kein Betreff] - von Sören - 02-06-2018, 22:06
[Kein Betreff] - von Erko - 03-06-2018, 06:06
[Kein Betreff] - von Bettina Balters - 03-06-2018, 09:06
[Kein Betreff] - von Erko - 03-06-2018, 14:06
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[Kein Betreff] - von Bettina Balters - 03-06-2018, 23:06
[Kein Betreff] - von Erko - 04-06-2018, 05:06

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