21-02-2017, 12:02
geschrieben auf der SV-HG Website:
> (07/2016) Bundesversammlung 2016: Änderung der Prüfungsordnung:
Begleithundeprüfung BgH 1 – 3
Prüfungsaufbau:
Voraussetzung für das Ablegen
der BgH 1-3 Prüfung ist eine bestandene BH/VT Prüfung. Das Mindestalter
beträgt somit 15 Monate. Mindestteilnehmerzahl für die BgH 1-3 sind
vier Hunde mit zwei Hundeführern. Jede BgH 1-3 zählt auch in Verbindung
mit einer IPO-Prüfung als je eine Einheit. Die Prüfungsstufen können nur
in Reihenfolge unter einem SV-Leistungsrichter abgelegt werden. Für
den Fall, dass ein Hund bereits das Ausbildungskennzeichen IPO1, 2 oder
3 erfolgreich absolviert hat, kann er zur gleichlautenden Stufe der BgH
zugelassen werden. < Zitat Ende
mfg Chris
> (07/2016) Bundesversammlung 2016: Änderung der Prüfungsordnung:
Begleithundeprüfung BgH 1 – 3
Prüfungsaufbau:
Voraussetzung für das Ablegen
der BgH 1-3 Prüfung ist eine bestandene BH/VT Prüfung. Das Mindestalter
beträgt somit 15 Monate. Mindestteilnehmerzahl für die BgH 1-3 sind
vier Hunde mit zwei Hundeführern. Jede BgH 1-3 zählt auch in Verbindung
mit einer IPO-Prüfung als je eine Einheit. Die Prüfungsstufen können nur
in Reihenfolge unter einem SV-Leistungsrichter abgelegt werden. Für
den Fall, dass ein Hund bereits das Ausbildungskennzeichen IPO1, 2 oder
3 erfolgreich absolviert hat, kann er zur gleichlautenden Stufe der BgH
zugelassen werden. < Zitat Ende
mfg Chris
"Alle klugen Menschen wissen, dass die Wahrheit nicht die Hauptspeise ist,
sondern nur ein Gewürz dazu"
sondern nur ein Gewürz dazu"


