21-02-2017, 00:02
Hmmm die Frage stellt sich als kniffliger heraus, als gedacht. Ich finde für den SV keine PO die ab 2017 gültig wäre, in der PO vom DVG ist auch nur die bisherige Fassung zu finden ohne Abkürzung über die IPO1-3.
Im Protokoll der SV Bundesversammlung finde ich folgendes:
Das würde ja deiner Formulierung entsprechen.
Im Protokoll der SV Bundesversammlung finde ich folgendes:
Zitat:Für den Fall, dass ein Hund bereits das Ausbildungskennzeichen IPO1, 2 oder 3 erfolgreich absolviert hat, kann er zur gleichlautenden Stufe der BgH zugelassen werden.
Das würde ja deiner Formulierung entsprechen.


