07-11-2016, 10:11
Sören,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/25582-Neue-PO-2018/?postID=176103#post176103 schrieb:................
Es hat sich NICHTS verändert, was eine Disqualifikation wegen mangelnder Unbefangenheit angeht. Es ist nur anders formuliert worden. In der praktischen Umsetzung ändert sich gegenüber der jetzigen PO gar nichts. Neu ist, dass nun eine Wiederholung der BH festgelegt werden kann.................
Kein Richter tut das gerne... das liest sich ja gerade so, als ob die neue PO nur dafür da ist, dass Richter nun willkürlich Hunde disqualifizieren können, wie es ihnen gerade in den Kram passt.
Und Alex, Du unterstellst damit indirekt, dass Richter Spaß und Freude daran haben, dieses zu tun. Glaube mir: Ich kenne keinen Richter dem es Spaß macht, wenn er Hunde durchfallen lassen muss.
Viele Grüße
Sören
Bei allem Respekt, Sören, aber ich glaube, beim ersten Punkt liegst Du falsch. Gemäß dem Entwurf ist es k e i n e Kannbestimmung, sondern verpflichtend, weil es heißt:
Eintrag: Disqualifikation wegen mangelnder Sozialverträglichkeit, Hund muss erneut in einer Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest vorgeführt werden.
Korrigier mich bitte, aber in meinen Augen ist das eine deutliche Verschärfung zur bestehenden PO.
Und zu den Richtern muss man ganz neutral sagen, die Mehrheit arbeitet in der von Dir beschriebenen Art.
Aber - was war wohl der Grund, dass Karsten Herglotz in seiner "SV - Akademie zur Fährte " sehr deutlich ausführte, auf welche LR Begleitung er verzichten kann. Und ich finde, der Mann ist kein unbedachter Nörgler.
Daher fände ich persönlich es hilfreich - für beide Seiten - dass man versucht, die neue PO sehr präzise zu formulieren, so dass es kaum Spielraum für Deutungen gibt.

