03-11-2016, 22:11
Würde ich so nicht interpretieren.
In der PO steht:
Der HF muss während der gesamten Prüfung eine Führleine mitführen. Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, welches nicht auf Zug eingestellt ist, tragen muss
Der LR sollte daher sein Augenmerk in allen Abteilungen insbesondere auch auf die Halsbandpflicht (handelsübliches Gliederhalsband) richten. Dieses Kettenhalsband darf nicht mit Stacheln, Krallen oder anderen Haken versehen sein. Es muss locker umgelegt sein.
Die Beschaffenheit des Kettenhalsbandes, insbesondere hinsichtlich des Gewichtes, sollte von der handelsüblichen Ausführung nicht abweichen. Bei aufkommendem Verdacht der Manipulation kann der LR einen Halsbandwechsel fordern. Dieses hat jedoch vor dem Beginn der jeweiligen Abteilung zu erfolgen. Bei Verdacht einer Betrugsabsicht (verdeckte Stacheln o.ä.) muss der LR den Teilnehmer von der weiteren Prüfung durch Disqualifikation ausschließen.
Da steht nix von Karabiner. Karabiner sind keine Haken, wie sie hier gemeint sind. Ketten mit Karabinerverschluss sind auch schon seit Jahren handelsüblich (Sprenger!).
Habe ich im übrigen auch schon öfters auf Prüfungen aller Art live am Objekt gesehen - ich kenne einige Hunde die derartige Kettenhalsbänder auch bei überregionalen Prüfungen haben, v.a. Hunde mit sehr breitem Schädel wie Rottis.
vg
Anja
In der PO steht:
Der HF muss während der gesamten Prüfung eine Führleine mitführen. Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, welches nicht auf Zug eingestellt ist, tragen muss
Der LR sollte daher sein Augenmerk in allen Abteilungen insbesondere auch auf die Halsbandpflicht (handelsübliches Gliederhalsband) richten. Dieses Kettenhalsband darf nicht mit Stacheln, Krallen oder anderen Haken versehen sein. Es muss locker umgelegt sein.
Die Beschaffenheit des Kettenhalsbandes, insbesondere hinsichtlich des Gewichtes, sollte von der handelsüblichen Ausführung nicht abweichen. Bei aufkommendem Verdacht der Manipulation kann der LR einen Halsbandwechsel fordern. Dieses hat jedoch vor dem Beginn der jeweiligen Abteilung zu erfolgen. Bei Verdacht einer Betrugsabsicht (verdeckte Stacheln o.ä.) muss der LR den Teilnehmer von der weiteren Prüfung durch Disqualifikation ausschließen.
Da steht nix von Karabiner. Karabiner sind keine Haken, wie sie hier gemeint sind. Ketten mit Karabinerverschluss sind auch schon seit Jahren handelsüblich (Sprenger!).
Habe ich im übrigen auch schon öfters auf Prüfungen aller Art live am Objekt gesehen - ich kenne einige Hunde die derartige Kettenhalsbänder auch bei überregionalen Prüfungen haben, v.a. Hunde mit sehr breitem Schädel wie Rottis.
vg
Anja


