28-10-2016, 19:10
Nein, Du musst ihn nicht mit der Leine führen bis zum Anmelden. Der Hund kann fährtenfertig zum Richter geführt werden (früher musste das sogar). Der HF muss lediglich eine Leine mit führen.
Die Pflicht zum Mitführen der Leine und zum Tragen der Kette beim Hund ergibt sich aus dem allgemeinen Teil --> Prüfungsteilnehmer. Da steht es eindeutig.
Und direkt da drunter unter der Überschrift "Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine" nochmal sehr ausführlich.
Die Pflicht zum Mitführen der Leine und zum Tragen der Kette beim Hund ergibt sich aus dem allgemeinen Teil --> Prüfungsteilnehmer. Da steht es eindeutig.
Und direkt da drunter unter der Überschrift "Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine" nochmal sehr ausführlich.
Gruß Bettina
"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."


