25-01-2016, 20:01
@ Claudia Ph.
Ja, um die negative Verknüpfung ging es mir. Natürlich kann ich leicht dafür sorgen, dass der Hund sich legt (zumal ich beim Platz-Kommando, das mir auch als allgemeine "Notbremse" dient, kompromisslos bin), und natürlich zweifele ich auch nicht daran, dass man den Hunden die paar Sekunden des Liegens zumuten kann. Darum geht es gar nicht: Was ich aber nicht vermeiden kann sind die Unlust-Verknüpfungen, und gerade die Fährte ist meines Erachtens sehr, sehr von konditionierter Lust, die schließlich gewissermaßen zu einer Art Grundeinstellung des Hundes zu dieser Betätigung wird, abhängig.
Die Prüfungsordnung lässt ja verschiedene Verweisungsformen zu und ich kann auch nicht erkennen, dass da eine Verweisungsart höher oder niedriger bewertet wird als eine andere. Trotzdem habe ich mit dem Stehend-Verweisen immer so etwas wie einen Minderwertigkeitskomplex. Das mag daran liegen, dass ich weiß, dass diese Strategie zur Vermeidung einer Schwierigkeit, eigentlich zur Verdeckung einer Schwäche, gewählt wurde. Es liegt auch daran, dass das Liegend-Verweisen so häufig gezeigt wird, dass es fast so etwas wie eine Norm und jede Abweichung auffällig ist. Mich würde interessieren, wie Richter das sehen: Halten sie es mit der in der PO vorgesehenen Gleichwertigkeit oder geht ihnen bei einem stehend verweisenden Hund sofort durch den Kopf, dass sich da einer die Sache leicht macht?
Ja, um die negative Verknüpfung ging es mir. Natürlich kann ich leicht dafür sorgen, dass der Hund sich legt (zumal ich beim Platz-Kommando, das mir auch als allgemeine "Notbremse" dient, kompromisslos bin), und natürlich zweifele ich auch nicht daran, dass man den Hunden die paar Sekunden des Liegens zumuten kann. Darum geht es gar nicht: Was ich aber nicht vermeiden kann sind die Unlust-Verknüpfungen, und gerade die Fährte ist meines Erachtens sehr, sehr von konditionierter Lust, die schließlich gewissermaßen zu einer Art Grundeinstellung des Hundes zu dieser Betätigung wird, abhängig.
Die Prüfungsordnung lässt ja verschiedene Verweisungsformen zu und ich kann auch nicht erkennen, dass da eine Verweisungsart höher oder niedriger bewertet wird als eine andere. Trotzdem habe ich mit dem Stehend-Verweisen immer so etwas wie einen Minderwertigkeitskomplex. Das mag daran liegen, dass ich weiß, dass diese Strategie zur Vermeidung einer Schwierigkeit, eigentlich zur Verdeckung einer Schwäche, gewählt wurde. Es liegt auch daran, dass das Liegend-Verweisen so häufig gezeigt wird, dass es fast so etwas wie eine Norm und jede Abweichung auffällig ist. Mich würde interessieren, wie Richter das sehen: Halten sie es mit der in der PO vorgesehenen Gleichwertigkeit oder geht ihnen bei einem stehend verweisenden Hund sofort durch den Kopf, dass sich da einer die Sache leicht macht?


