14-08-2015, 05:08
Ein interessantes Rechtsthema. Wobei "nicht in Ordnung" und "nicht erwünscht" ja noch lange nicht bedeuten dass eine Veröffentlichung privater Aufnahmen, durch die derjenige, der "seinen" Film kostenlos anderen Menschen zu Verfügung stellt, in einem Portal auf dem andere Menschen diese Filme dann kostenlos sehen können (so wie das bei working-dog ist, wenn man selbst Videos einstellt), rechtlich nicht in Ordnung ist.
Hängt natürlich alles auch von den Vertragstexten ab. Hat unser Verband da möglicherweise ein völlig veraltetes Vertragswerk am Hals, möglicherweise mit einer Laufzeit bis ins Jahr Wasweissichwas, dessen Kündigung vielleicht eine Menge Geld kosten würde? Ich denke hier haben die Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechnik ein veraltetes Vertragswerk eingeholt.
Hängt natürlich alles auch von den Vertragstexten ab. Hat unser Verband da möglicherweise ein völlig veraltetes Vertragswerk am Hals, möglicherweise mit einer Laufzeit bis ins Jahr Wasweissichwas, dessen Kündigung vielleicht eine Menge Geld kosten würde? Ich denke hier haben die Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechnik ein veraltetes Vertragswerk eingeholt.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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