17-09-2013, 19:09
Bevor ihr weiter diskutiert, streitet oder auch anfeindet, solltet ihr nochmals oder vielleicht auch zum ersten Mal das Urteil zum Teleimpulsgerät vom Oberverwaltungsgericht Leipzig lesen. Dann aber bis zum Schluss.
Da steht zum Beispiel drin, dass es grundsätzlich verboten ist. Es steht aber nicht darin, dass die Anwendung grundsätzlich eine Tierquälerei darstellt.
Der einzelne Hund soll vor einer evtl. unsachgem#ßen Anwendung geschützt werden. Um diesen Schutz herzustellen und zu gewährleisten, müssten die Bundesländer eine Vorschrift erarbeiten, die festlegt, wer, mit welcher Sachkenntnis, wann und zu welchem Zweck das E-Gerät anwenden darf.
Die Länderregierungen legen keine Richtlinien fest, da man dort der Auffassung ist, dass eine Ausbildung des Hundes auch mit anderen Mitteln möglich sein dürfte. Bislang konnte noch niemand sachgerecht Überzeugungsarbeit hierfür leisten.
Da dies bislang nicht gewährleistet ist, darf das TIG nicht angewandt werden, auch wenn einzelne Hundeausbilder und Hundesportler erforderliche Fachkenntnisse hätten.
Wer dies doch tut, verstößt gg. das TierschutzG und muss mit der Konsequenz leben.
Vielleicht sollte dies auchmal PETA sich nochmals zu Gemüte führen. Auf der Internetpräsentation von PETA will diese auch zum Beispiel Sprühhalsbänder verboten sehen. Die Begründung hierzu kann ich dann auch auf eine Leine, eine Spritzpistole , einen erhobenen Zeigefinger oder auch ein strenges Kommando übertragen.
Wer also möchte, sollte das Urteil lesen und dann weiterdiskutieren.
Da steht zum Beispiel drin, dass es grundsätzlich verboten ist. Es steht aber nicht darin, dass die Anwendung grundsätzlich eine Tierquälerei darstellt.
Der einzelne Hund soll vor einer evtl. unsachgem#ßen Anwendung geschützt werden. Um diesen Schutz herzustellen und zu gewährleisten, müssten die Bundesländer eine Vorschrift erarbeiten, die festlegt, wer, mit welcher Sachkenntnis, wann und zu welchem Zweck das E-Gerät anwenden darf.
Die Länderregierungen legen keine Richtlinien fest, da man dort der Auffassung ist, dass eine Ausbildung des Hundes auch mit anderen Mitteln möglich sein dürfte. Bislang konnte noch niemand sachgerecht Überzeugungsarbeit hierfür leisten.
Da dies bislang nicht gewährleistet ist, darf das TIG nicht angewandt werden, auch wenn einzelne Hundeausbilder und Hundesportler erforderliche Fachkenntnisse hätten.
Wer dies doch tut, verstößt gg. das TierschutzG und muss mit der Konsequenz leben.
Vielleicht sollte dies auchmal PETA sich nochmals zu Gemüte führen. Auf der Internetpräsentation von PETA will diese auch zum Beispiel Sprühhalsbänder verboten sehen. Die Begründung hierzu kann ich dann auch auf eine Leine, eine Spritzpistole , einen erhobenen Zeigefinger oder auch ein strenges Kommando übertragen.
Wer also möchte, sollte das Urteil lesen und dann weiterdiskutieren.


