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Verbot von Stachelhalsband und die neue TierSchHuVO
#41
Dino,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=191715#post191715 schrieb:Ihr habt noch nicht genau gelesen. In der Begründung steht, dass grundsätzlich Strafreize in der Erziehung tierschutzwidrig sind und daher das Verbot eine logische Folge sei.
Hier können alle ihre Hunde ohne jegliche Strafreize also auch die berühmte Wasserflasche oder den geworfenen Wattebausch erziehen?
Hallo,

Du beziehst Dich auf die Begründung. Die Begründung ist nicht Teil des Gesetzes. Teil des Gesetzes ist nur das, was dort in Anführungszeichen steht, also ist nur das relevant. Und hier ist die Rede von einem Stachelhalsband als Hilfsmittel. Folglich ist dieses Hilfsmittel verboten bzw. andere, die dem Hund Schmerzen zuführen. Ein Verbot von Strafe findet sich nicht im Gesetzestext.

Viele Grüße

Sören
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#42
Es wird garantiert deutlich mehr "Problemhunde" geben. Wenn ich Vanessa Bokr wäre, dann hätte ich schon längst Konkurs angemeldet und würde nie wieder einen Hund anfassen. Man sollte bestimmte Hunde einfach vor dem VetAmt anbinden oder vor dem Landtag. Das System funktioniert nur noch, weil sich Idealist*innen aufopfern.

Wir hatten einen Hund aus dem TH, für den Kinder absolut tabu waren, auch bei extremen Ereignissen; außer bei Kindern mit Geruch. Da hat er ganz vorsichtig hinten geschnüffelt. Mit dem neuen Hund war ich auf einem Platz und habe gefragt, ob es damals 2004 schon solche elektrischen Geräte gab. Der Mann hat nur gelächelt...

Ein "Bruder" unseres damaligen Hundes war im gleichen TH, hat das Ausgehfrauchen gebissen, wurde später blind und ging dort nach vielen Jahren mit etwa 10 über die Regenbogenbrücke... Sad
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#43
Sören,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=191702#post191702 schrieb:Der Gebrauchshundesport ist deswegen dort nicht ausgestorben. Muss man eben anders ausbilden. Aber jeder geht anders mit Veränderungen um. Kommen neue Gesetze und Regeln, dann lamentieren viele herum, wünschen sich die "gute alte Zeit" und wählen AfD. Andere sehen neue Dinge als Herausforderung und Chance, akzeptieren diese und stellen sich darauf ein.
Man kann sich auch immer weiter verbiegen und das Kulturgut weiter beschneiden lassen von fachlichen Idioten! Was hat das mit der AFD zu tun?
Sören,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=191702#post191702 schrieb:Also, was solls.... trainieren wir eben ohne. Geht auch. Schulterzucken und weitermachen
Na ja....

Im Sport wird man international noch weniger Konkurrenzfähig werden, oder man verstößt gegen Gesetze wie vermutlich schon jetzt einige. Es wird noch mehr zum Vereinssterben führen und zum "privaten Training" auf der eigenen Wiese / Scheune

Bei der Jagd wird es ebenfalls massive Einschnitte geben, wenn einem dieses Hilfsmittel genommen wird. Wird sich auch züchterisch massiv auf die Jagdhundezucht auswirken

Im Dienst wird eine Ausbildung des Schutzhundes kaum mehr möglich sein. Sollte es so kommen, kaufe ich keine Schutzhunde mehr an (nicht mehr Ausbildbar mit unseren Mitteln), nur noch reine Spürhunde!

Jegliche Art von Strafreizen in der Erziehung sollen verboten werden. Wo war denn da der VDH? Die Lobby ist zu klein 90% des VDH´s haben null Interesse an dem Hundesport und dementsprechend auch kein Interesse sich mit der Politik anzulegen.Interessanterweise hat uns Wissenschaft noch keine Alternativen zur Erziehung von Hunden geliefert. Da werden irgendwelche Studien zitiert, aber praktische Lösungen gibt es keine..soll ich den "packenden" DH im "echten Menschen" zum ablassen "rausfüttern"? Soll er im Hospital aus dem Täter geschnitten werden?

PS: Was ist eigentlich mit dem Reitsport? Gerte und Sporen sind weiterhin erlaubt? Wo ist der Unterschied?
beste Grüße

Uwe
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#44
doghunter,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=191720#post191720 schrieb:Wo war denn da der VDH? Die Lobby ist zu klein 90% des VDH´s haben null Interesse an dem Hundesport und dementsprechend auch kein Interesse sich mit der Politik anzulegen.
Wo waren denn die Vertreter der Gebrauchshundezucht- und -sportverbände? Der Entwurf zur Aktualisierung der TSchHundeVO ist im Mai 2020 veröffentlicht worden. Es wäre also über ein Jahr Zeit gewesen die eigenen Interessen zu vertreten. Merkwürdigerweise hat es doch aber gerade im Bereich des IGP-Sportes niemanden interessiert. Wann immer man auf das Thema zu sprechen kam wurde abgeblockt, damit wollte sich niemand beschäftigen. Das Hauptargument war "Das ist doch nur ein Entwurf" und "Das kommt doch nie durch"... Weiß nicht wie oft ich das so oder sinngemäß ähnlich gehört habe im letztes Jahr.

So, und nun "ist es durch" und auf einmal beginnt das große Gejammere...
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#45
Am interessantesten finde ich die Differenzierung der verbotenen Mittel zum Zwecke der Ausbildung und Erziehung.
Ich sage nicht dass es in vielen Sportarten nicht geht, dauert halt und führt vielleicht nicht zu dem nahezu perfekten Ergebnis mit Differenzierung in Viertel Punkten wie man jetzt häufig im IPO sieht. Obwohl im Obedience gibt es sehr gut laufende Hunde, sind evtl andre Hundetypen aber auch andere Ansätze....
Im Dienst und Jagd sehe ich es aufgrund der Verwendung anders, aber da geht es auch um was, im Zweifel um Menschenleben - wenn man ehrlich ist ist der Sport ein Spassvertreib für den Menschen, da kann man auf derartige Mittel verzichten.

Aber in der Praxis heisst das Opa darf mit seinem grossen Rüden am Stachel spazierengehen, damit der ihn als wackeligen Herrn nicht über die Strasse zieht.
Als Sportler darfst du mit dem Hund damit spazierengegen und den Hund frei rennen zu lassen. Wenn man unterwegs die gemähte Wiese erreicht muss die Koralle runter damit man 5min eine Einheit dazwischenschiebt, dann gehts mit Koralle wieder nach Hause....

Wenn man Hilfsmittel unterbinden möchte dann doch konsequent in allen Lebenslagen?

Vg Anja
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#46
Anja,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=191722#post191722 schrieb:Aber in der Praxis heisst das Opa darf mit seinem grossen Rüden am Stachel spazierengehen, damit der ihn als wackeligen Herrn nicht über die Strasse zieht.

Als Sportler darfst du mit dem Hund damit spazierengegen und den Hund frei rennen zu lassen. Wenn man unterwegs die gemähte Wiese erreicht muss die Koralle runter damit man 5min eine Einheit dazwischenschiebt, dann gehts mit Koralle wieder nach Hause....

Wenn man Hilfsmittel unterbinden möchte dann doch konsequent in allen Lebenslagen?
Wobei das jetzt ja lediglich eine Interpretation des Verordnungstextes ist. Ob Opa tatsächlich seinen Hund weiterhin am Stachelhalsband spazieren führen dürfen wird bleibt abzuwarten... (meiner Vermutung nach eher nicht). Ein E-Reizgerät darf er ja auch nicht am Hund anwenden...
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#47
Aber der Gesetzestext beschränkt das Verbot der Mittel doch eindeutig auf Training, Ausbildung und Erziehung.

Da jede Strafvorschrift neben den objektiven Tatbeständen auch immer eine subjektive hat, müsste man Opa halt nachweisen, dass er das Mittel eben zu diesem Zweck vorsätzlich einsetzt. wenn er aber in seiner Einlassung schlauerweise gar nichts sagt oder aber anführt, dass er das Korallenhalsband einfach nur schick findet und der Hund dies eben immer trägt, wenn es raus geht, dann wird es eben schwierig bei dieser Formulierung.


Wenn ich dir eine bewegliche Sache wegnehme und sie unmittelbar danach im nächstgelegenen Mülleimer entsorge, habe ich ja auch keinen Diebstahl begangen, da es schlicht an der Zueignungsabsicht fehlt (Über die Begründung eines neuen Gewahrsams kann man streiten ob der zeitlich kurzen Sachherrschaft).



Spannend wäre, wenn sich nun jemand findet, der beim BVerfG mal ob der Bestimmtheit dieser Rechtsvorschrift nachfragt. Noch spannender wäre, ob dies nicht ein grandioses Eigentor werden könnte.
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#48
HIla1610,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=191724#post191724 schrieb:Aber der Gesetzestext beschränkt das Verbot der Mittel doch eindeutig auf Training, Ausbildung und Erziehung.

Da jede Strafvorschrift neben den objektiven Tatbeständen auch immer eine subjektive hat, müsste man Opa halt nachweisen, dass er das Mittel eben zu diesem Zweck vorsätzlich einsetzt. wenn er aber in seiner Einlassung schlauerweise gar nichts sagt oder aber anführt, dass er das Korallenhalsband einfach nur schick findet und der Hund dies eben immer trägt, wenn es raus geht, dann wird es eben schwierig bei dieser Formulierung.


Wenn ich dir eine bewegliche Sache wegnehme und sie unmittelbar danach im nächstgelegenen Mülleimer entsorge, habe ich ja auch keinen Diebstahl begangen, da es schlicht an der Zueignungsabsicht fehlt (Über die Begründung eines neuen Gewahrsams kann man streiten ob der zeitlich kurzen Sachherrschaft).



Spannend wäre, wenn sich nun jemand findet, der beim BVerfG mal ob der Bestimmtheit dieser Rechtsvorschrift nachfragt. Noch spannender wäre, ob dies nicht ein grandioses Eigentor werden könnte.
Als erstes müßten bei deiner Interpretation erstmal die Begriffe Ausbildung, Training und Erziehung definiert werden. Wobei es ja den Hundesportlern primär um die beiden zuerst genannten Begriffe geht - richtig ? Deshalb ist es für diese Gruppe in meinen Augen egal, ob jemand beim Spazieren gehen seinem 70 kg Herdenschutzhund einen Stachel umhängt, weil er das schick findet. Wenn man spitzfindig ist, dann könnte man sagen, dass Lebewesen immer lernen und somit jede Beschäftigung mit dem Hund quasi Erziehung wäre……
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#49
HIla1610,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27107-Verbot-von-Stachelhalsband/?postID=191724#post191724 schrieb:Aber der Gesetzestext beschränkt das Verbot der Mittel doch eindeutig auf Training, Ausbildung und Erziehung.

Da jede Strafvorschrift neben den objektiven Tatbeständen auch immer eine subjektive hat, müsste man Opa halt nachweisen, dass er das Mittel eben zu diesem Zweck vorsätzlich einsetzt. wenn er aber in seiner Einlassung schlauerweise gar nichts sagt oder aber anführt, dass er das Korallenhalsband einfach nur schick findet und der Hund dies eben immer trägt, wenn es raus geht, dann wird es eben schwierig bei dieser Formulierung.


Wenn ich dir eine bewegliche Sache wegnehme und sie unmittelbar danach im nächstgelegenen Mülleimer entsorge, habe ich ja auch keinen Diebstahl begangen, da es schlicht an der Zueignungsabsicht fehlt (Über die Begründung eines neuen Gewahrsams kann man streiten ob der zeitlich kurzen Sachherrschaft).



Spannend wäre, wenn sich nun jemand findet, der beim BVerfG mal ob der Bestimmtheit dieser Rechtsvorschrift nachfragt. Noch spannender wäre, ob dies nicht ein grandioses Eigentor werden könnte.
Mit der selben Begründung könnte Dein Hund im Sport ein Stachelhalsband tragen. Bei Übungen, in denen Du es nicht benötigst für die Ausbildung. Halt weil Du es schick findest ...
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#50
vielleicht wäre es sinnvoller, sich zu überlegen, wie man ohne Stachel etc. ausbilden kann, als mögliche Schlupflöcher in Gesetzestexten zu suchen…. Man könnte es auch als eine Chance auf eine neue Ära in der Ausbildung sehen…..
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