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The last 9 posts

9

Monday, September 21st 2009, 3:38pm

By happynic

in der Schweiz gibt es noch die Treibjagd.
Da wurde ein Treiber (auch Leistungsrichter) angeschossen - auch eine nette Verwechslung - dabei sieht er gar nicht einem Hirsch ähnlich.
Wenn ich manche Jäger vor der Jagd sehe, hatten die sich schon gut vorgeheizt - die konnten nicht erfrieren...
LG
Nicole

8

Monday, September 21st 2009, 1:28pm

By Antje

Naja, Golden Retriever mit Fuchs verwechselt geht ja noch. Gehören zumindest beide zur Gattung der Caniden und je nachdem wie rot der Retriever ist kommt sogar die Farbe noch halbwegs hin. Hier bei uns aber hat ein Jägersmann Rinder mit Wildschweinen verwechselt. Bis er das gemerkt hatte waren zwei Rinder bereits tot und ein drittes angeschossen.

Rechtliche Konsequenzen hatte das übrigens keine. Der Revierinhaber behauptete er wüßte nicht wer geschossen hätte. Der Landwirt, selbst Jägersmann, hat keine Anzeige wegen der Rinder erstattet. Einige Zeit später (sofort wäre vielleicht ein bisschen auffällig gewesen) hat der hochbetagte Vater des Revierinhabers dann seine Jagdschein abgegeben und ich glaub erst dann haben sich die Pilzesucher wieder in den Wald getraut...

Grüße

Antje

7

Monday, September 21st 2009, 10:47am

By Carmen Kreft

"70jähriger Jäger" !!!!!

Ich finde es unverantwortlich diesen "alten Leuten" die Erlaubnis für Waffenbesitz und somit auch -benutzung zu erteilen!

Ich hatte vor einiger Zeit ein schwer verletztes Reh unserem Jagdpächter gemeldet. 77 Jahre alt, dicke Hornbrille auf und einen Tatter. DREI Schüsse benötigte der alte Herr um das in zwei Meter Entfernung liegende Reh endlich zu töten!!

Normalerweise hätte ich das melden sollen, im Nachhinein ärgert es mich, dass ich es nicht gemacht habe.
Also es tut mir wirklich leid für die Jäger, die in dem Alter noch gesundheitlich auf der Höhe sind, aber hier plädiere ich für Abgabe des Scheines ab einem bestimmten Alter.

Da wundert mich diese Verwechslung überhaupt nicht. Müssen ja mittlerweile nicht umsonst Warnwesten tragen, sonst würden die sich ja gegenseitig über den Haufen schiessen.

LG
Carmen
www.quincys-home.de

6

Monday, September 21st 2009, 10:15am

By stups

Ich denke es war einfach eine Schutzbehauptung,daß er den Hund mit einem Fuchs verwechselt hat.Es gibt immer noch Jäger,die erschießen einfach gerne Hunde....................vorsätzlich
So ungefähr,ich fahre vorsätzlich über eine rote Ampel,es kracht,dann behaupte ich es war grün...............dann war es fahrlässig oder auch grob fahrlässig.
Gott sei Dank gibt es mittlereile auch bei Jägern "normale" Menschen.

5

Monday, September 21st 2009, 9:43am

By Barbara

Na Gott sei Dank war kein rothaariger Mensch im Wald, sonst hätte der vermutlich dran glauben müßen....

LG Barbara

4

Monday, September 21st 2009, 8:52am

By graffiti

nur gut, dass sie dem "blinden" den jagdschein abgenommen haben....

lg doris

3

Monday, September 21st 2009, 8:26am

By Klinky

Zwischen Golden Retriever und Fuchs gibt es wohl nen "kleinen" Unterschied. Und wenn der Herr nicht mehr richtig sehen kann, muß er seine Waffe eben abgeben.

2

Monday, September 21st 2009, 8:22am

By Picci

Golden Retriever mit Fuchs verwechselt? Wie geht das denn. Ein Hund dieser Rasse ist ja mindestens doppelt so groß wie ein Fuchs.
Ein Glück, dass es bei der Entziehung des Jagdscheines geblieben ist. Solche Brillengläser gibt es gar nicht, die diesen blinden Opa wieder sehend machen.
Nachher verwechselt der noch ein spielendes Kind mit einem Feldhasen....

Hilfe, hilfe

LG Picci

1

Monday, September 21st 2009, 7:11am

By Francesca

Hund mit Fuchs verwechselt

Hund mit Fuchs verwechselt: Jäger verliert JagdscheinLeipzig (aho) – Die versehentliche Tötung eines Hundes, den ein Jäger mit einem Fuchs verwechselt hatte, rechtfertigt die Einziehung des Jagdscheines. Das ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig zu entnehmen.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 17.9.2009 den Antrag eines Jägers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, der sich gegen die sofortige Vollziehung der Einziehung seines Jagdscheins gewandt hat.

Am Nachmittag des 26.1.2009 tötete der 70jährige Antragsteller bei der Jagd von einem Hochsitz aus einen Hund der Rasse Golden Retriever, wobei er im Nachgang angab, er habe diesen für einen Fuchs gehalten.
Nachdem der Antragsgegner (Landkreis Leipzig) zunächst ein Verwaltungsverfahren zur Entziehung des Jagdscheins eingeleitet hatte, wurde dieses im Sommer 2007 eingestellt. Auf Weisung der Aufsichtsbehörde, des Staatsbetrieb Sachsenforst, erklärte der Antragsgegner nach § 18 BJagdG i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr.1 BJagdG den Jagschein des Antragstellers unter Anordnung der sofortigen Vollziehung für ungültig, verfügte dessen Einziehung und verpflichtete den Antragsteller zur unverzüglichen Rückgabe. Zur Begründung wurde ausgeführt, es lägen Anhaltspunkte vor, dass der Antragsteller Waffen oder Munition künftig leichtfertig verwenden werde. Die Umstände der Tötung des Hundes rechtfertigten diese Einschätzung.

Der Antragsteller legte hiergegen Widerspruch ein und stellte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zum Verwaltungsgericht Leipzig. Er trug vor, er habe den sich im Schnee wälzenden Hund für einen Fuchs halten dürfen, da dieses ein für Füchse typisches Verhalten darstelle. Die Verwechslung und der einmalige Vorfall rechtfertigten es nicht, ihn für leichtfertig zu halten.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig hat die Ablehnung des Antrags damit begründet, dass der Bescheid rechtmäßig sei und der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse daran habe, bis zu einer Entscheidung im noch nicht anhängigen Klageverfahren von den Wirkungen des Bescheides verschont zu bleiben und weiter jagen zu dürfen. Der Antragsteller habe die an einen Jäger zu stellenden Anforderungen in besonders schwerem Maße verletzt. Auch die zwischenzeitliche Einstellung des Verwaltungsverfahrens begründe kein rechtliches Hindernis für die spätere Einziehung des Jagdscheins.